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BGH Urteil v. - V ZR 60/17

Gesetze: § 556 Abs 3 BGB

Dingliches Wohnungsrecht: Abrechnung der vom Berechtigten ohne Vorauszahlung zu tragenden Betriebskosten

Leitsatz

Ist der dinglich Wohnungsberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, gelten für die Abrechnung der Betriebskosten die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind (Fortführung von Senat, Urteil vom , V ZR 36/09, WuM 2009, 672).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:160318UVZR60.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 8 Nr. 21
KAAAG-81986

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