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LSG Bayern Beschluss v. - L 11 AS 172/18 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren gemäß § 63 Abs. 1 SGB X kommt nur bei ursächlicher Verknüpfung zwischen Widerspruch und Änderungsbescheid in Betracht; dabei ist der tatsächliche Geschehensablauf entscheidend.

Fundstelle(n):
IAAAG-82091

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