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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AS 2726/16

Der 1977 geborene Kläger bewohnt eine Wohnung, für die er für die Zeit ab 1. November 2012 eine monatliche Miete von insgesamt 427,87 EUR (Grundmiete: 281,34 EUR, Betriebskostenvorauszahlung: 96,31 EUR, Heizkostenvorauszahlung: 50,22 EUR) zu zahlen hatte.

Fundstelle(n):
KAAAG-82099

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