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BFH Urteil v. - X R 25/16

Gesetze: EStG in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung EStG in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung § 85 Abs. 1 Satz 1; EStG in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung § 85 Abs. 1 Satz 4; EStG § 70 Abs. 1; EStG § 90;

Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der „Auszahlung“ des Kindergeldes i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F.

Leitsatz

NV: Der für den Anspruch auf Kinderzulage relevante Begriff „ausgezahlt“ i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F. stellt auf den Leistungsempfänger des Kindergeldes ab, der nach rechtlichen Maßstäben zu bestimmen ist. An wen das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wurde, ist nicht maßgeblich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.121217.XR25.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 723 Nr. 7
HFR 2018 S. 556 Nr. 7
NJW 2018 S. 10 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2018 S. 1361
GAAAG-82151

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