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BFH Beschluss v. - X B 172/02

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2

Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 1439
BFH/NV 2003 S. 1439 Nr. 11
GAAAA-69540

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