Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 2969/17

Leitsatz

Leitsatz:

Werden Leistungen nach dem SGB II beantragt, obliegt es dem Antragsteller, dem Leistungsträger Kontoauszüge vorzulegen. Der Leistungsträger nach dem SGB II ist berechtigt und verpflichtet, diese Kontoauszüge zur Akte zu nehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAG-83248

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank