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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 4340/16

Gesetze: SGB XI § 26 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Entfällt mit der Bewilligung einer Rente durch den spanischen Rentenversicherungsträger die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner und damit auch in der Pflegeversicherung der Rentner, liegen die Voraussetzungen für eine freiwillige Weiterversicherung nach § 26 Abs. 2 SGB XI vor, auch wenn der/die Versicherte seinen/ihren Wohnsitz bereits vor Bewilligung der Rente durch den spanischen Rentenversicherungsträger nach Spanien verlegt hatte.

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Fundstelle(n):
LAAAG-83250

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