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BFH Beschluss v. - X B 68/02

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Erfordernis einer Entsch. des BFH zur Fortbildung des Rechts

Fundstelle(n):
BAAAA-69614

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