Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11
Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an einer städtischen Musikschule auf honorarvertraglicher Basis - Bindung an Rahmenlehrpläne - Vereinbarung eines selbstständigen Dienstverhältnisses - gelebtes Vertragsverhältnis - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung
Leitsatz
1. Kann eine Tätigkeit sowohl aufgrund einer Beschäftigung als auch selbstständig erbracht werden, kommt den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer/Auftragnehmer und Arbeitgeber/Auftraggeber zwar keine allein ausschlaggebende, doch eine gewichtige Rolle zu.
2. Die Geltung eines Lehrplanwerks führt nicht per se zur Annahme von Weisungsunterworfenheit.