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BSG Urteil v. - B 12 R 3/17 R

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11

Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an einer städtischen Musikschule auf honorarvertraglicher Basis - Bindung an Rahmenlehrpläne - Vereinbarung eines selbstständigen Dienstverhältnisses - gelebtes Vertragsverhältnis - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

Leitsatz

1. Kann eine Tätigkeit sowohl aufgrund einer Beschäftigung als auch selbstständig erbracht werden, kommt den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer/Auftragnehmer und Arbeitgeber/Auftraggeber zwar keine allein ausschlaggebende, doch eine gewichtige Rolle zu.

2. Die Geltung eines Lehrplanwerks führt nicht per se zur Annahme von Weisungsunterworfenheit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:140318UB12R317R0

Fundstelle(n):
OAAAG-83463

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