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Einkommensteuer | Krankheits- und Beerdigungskosten als agB (BFH)
Die zumutbare Belastung gemäß
§ 33 Abs. 1, Abs. 3
EStG ist auch bei Krankheitskosten verfassungsgemäß. Das
sozialhilferechtliche Leistungsniveau umfasst keine zuzahlungsfreie
Krankenversorgung. Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung nur
abgezogen werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass oder durch sonstige im
Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger wurde für das Streitjahr (2009) mit seiner im Streitjahr verstorbenen Ehefrau (E) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie begab sich im Jahr 2007 in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Erkrankung eine Klinik, die keine Vertragsklinik ihrer gesetzlichen Krankenkasse war. Die Krankenkasse übernahm zu...