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BSG Urteil v. - B 6 KA 2/17 R

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 85 Abs 4 SGB 5, § 87a Abs 2 S 6 SGB 5 vom , § 87b Abs 1 S 1 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 1 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 2 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 3 Halbs 1 SGB 5 vom , § 87b Abs 4 S 1 SGB 5 vom

Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Aufbauphase - Zuordnung eines praxisbezogenen festen Regelleistungsvolumens - Honorarverteilungsgerechtigkeit

Leitsatz

Bei einer Vergütung nach Regelleistungsvolumina ist einer Berufsausübungsgemeinschaft, die sich selbst in der Aufbauphase befindet und der ein Vertragsarzt in der Aufbauphase angehört, ein praxisbezogenes festes Regelleistungsvolumen und nicht lediglich eine fallzahlabhängige Obergrenze als Grundlage für die Honorarbemessung zuzuordnen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:240118UB6KA217R0

Fundstelle(n):
PAAAG-83655

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