Bei einer Vergütung nach Regelleistungsvolumina ist einer Berufsausübungsgemeinschaft, die sich selbst in der Aufbauphase befindet und der ein Vertragsarzt in der Aufbauphase angehört, ein praxisbezogenes festes Regelleistungsvolumen und nicht lediglich eine fallzahlabhängige Obergrenze als Grundlage für die Honorarbemessung zuzuordnen.