Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Beschluss v. - 5 P 7/16

Gesetze: § 65 ArbGG, § 72 Abs 5 ArbGG, § 80 Abs 3 ArbGG, § 88 ArbGG, § 92 Abs 2 S 1 ArbGG, § 93 Abs 1 ArbGG, § 96 Abs 1 S 2 ArbGG, § 83 Abs 1 BPersVG, § 83 Abs 2 BPersVG, § 17 GVG, § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 17b GVG, § 40 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 562 Abs 1 ZPO, § 563 Abs 3 ZPO, § 34 Abs 2 GemRdFunkABBStVtr BE

Antragsbefugnis der Freienvertretung für arbeitnehmerähnliche Personen des Rundfunks Berlin-Brandenburg

Leitsatz

1. Die institutionalisierte Vertretung der vom Rundfunk Berlin-Brandenburg beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen (Freienvertretung) ist durch das Freienstatut nicht nur als Vertretungsorgan geschaffen, sondern auch mit eigenen organschaftlichen (Beteiligungs-)Rechten gegenüber der Intendantin ausgestattet worden, deren Geltendmachung die Antragsbefugnis im gerichtlichen Verfahren begründen kann.

2. Der auf die Maßnahme der Beendigung von Tätigkeiten bezogene Mitwirkungstatbestand (§ 40 Spiegelstrich 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 Freienstatut) erfasst nicht bereits die schriftliche Mitteilung der Rundfunkanstalt, mit der gegenüber einer arbeitnehmerähnlichen Person angekündigt wird, die Zusammenarbeit ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht fortsetzen zu wollen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:080218B5P7.16.0

Fundstelle(n):
DAAAG-83659

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank