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BVerwG Urteil v. - 2 C 49/16

Gesetze: § 23 BeamtVG, § 61 BeamtVG, § 69k BeamtVG, § 32 EStG 2006, Art 33 Abs 5 GG

Beamtenversorgungsrechtlicher Anspruch einer behinderten Waise auf Waisengeld nach der Vollendung des 27. Lebensjahres

Leitsatz

Der Anspruch einer behinderten Waise nach dem Beamtenversorgungsgesetz auf Waisengeld für Zeiten nach Vollendung ihres 27. Lebensjahres setzt voraus, dass die Behinderung bereits zu diesem Zeitpunkt dazu führte, dass die Waise außer Stande war, sich selbst zu unterhalten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:010318U2C49.16.0

Fundstelle(n):
CAAAG-83668

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