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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 174/15

Streitig ist ein Anspruch der Klägerin auf Erstattung der Vergütung einer Krankenhausbehandlung i.H.v. 6.741,73 EUR.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAG-83740

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