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BFH Urteil v. - IX R 12/17

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; EStG § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2;

Entschädigung für den Verlust von Versorgungsanwartschaften - Zwangslage bei Einigung mit Arbeitgeber

Leitsatz

NV: Widerruft der Arbeitgeber einseitig die bisherige betriebliche Versorgungszusage und bietet er den Beschäftigten eine neue betriebliche Altersversorgung an, die zu wesentlich niedrigeren Versorgungsansprüchen führt, so handelt es sich bei einer Zahlung des Arbeitgebers, die den zukünftigen Einnahmenverlust teilweise ausgleichen soll, um eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.130318.IXR12.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 715 Nr. 7
DStR 2018 S. 1112 Nr. 22
DStRE 2018 S. 827 Nr. 13
DStZ 2018 S. 447 Nr. 13
EStB 2018 S. 208 Nr. 6
KÖSDI 2018 S. 20818 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2018 S. 1505
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2018 S. 681
VAAAG-83799

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