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BSG Urteil v. - B 2 U 4/16 R

Gesetze: § 123 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 123 Abs 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7, § 5 SGB 7, § 150 Abs 2 S 2 SGB 7, § 183 Abs 5 S 1 SGB 7, § 778 RVO, § 917 Abs 2 RVO vom , § 133 BGB, § 421 S 1 BGB

Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - Haus- und Ziergarten - unabhängig von Grundstücksgröße regelmäßig kein landwirtschaftliches Unternehmen - Ausnahmen - gesamtschuldnerische Beitragshaftung - Auswahl des Gesamtschuldners - Ermessensentscheidung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Leitsatz

Haus- und Ziergärten sind unabhängig von ihrer Größe keine landwirtschaftlichen Unternehmen, es sei denn, sie werden regelmäßig oder in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet oder ihre Erzeugnisse dienen nicht hauptsächlich dem eigenen Haushalt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:230118UB2U416R0

Fundstelle(n):
TAAAG-83872

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