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BGH Beschluss v. - IX ZB 62/17

Gesetze: § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO

Mindestbeschwer für eine Berufung im Rahmen einer Stufenklage auf Rechtsanwaltsvergütung: Streitwert für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

Der Streitwert für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bemisst sich auf einen Bruchteil des Betrags, den der Kläger nach dem Inhalt der Auskunft zu erstreiten erhofft. Der Bruchteil ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:190418BIXZB62.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 9 Nr. 23
NJW-RR 2018 S. 1265 Nr. 20
WM 2018 S. 1135 Nr. 24
ZIP 2019 S. 192 Nr. 4
JAAAG-84107

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