Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristwahrung per Fax - rechtzeitiger Beginn mit der Übermittlung - absehbare Übertragungsdauer - doppelt so viele Minuten wie Seiten des Schriftsatzes nicht ausreichend - weiterer zusätzlicher Sicherheitszuschlag von 20 Minuten - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung
Leitsatz
Der Nutzer eines Faxgeräts hat zusätzlich zur absehbaren Übermittlungsdauer des konkreten Schriftsatzes in jedem Fall einen zeitlichen Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einzukalkulieren.