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Umsatzsteuer | Zur finanziellen Eingliederung in einer Organschaft (FG)
Die für die umsatzsteuerliche
Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des
Mehrheitsgesellschafters liegt auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter
nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe
Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist (; Revision
zugelassen).
Hintergrund: § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG beruht unionsrechtlich auf Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL. Nach dieser Vorschrift kann jeder Mitgliedstaat in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen behandeln. Die Annahme einer Organschaft erfordert nicht, das...