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Online-Nachricht - Dienstag, 22.05.2018

Umsatzsteuer | Zur finanziellen Eingliederung in einer Organschaft (FG)

Die für die umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters liegt auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist (; Revision zugelassen).

Hintergrund: § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG beruht unionsrechtlich auf Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL. Nach dieser Vorschrift kann jeder Mitgliedstaat in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen behandeln. Die Annahme einer Organschaft erfordert nicht, das...

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