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BFH Beschluss v. - VI B 106/17

Gesetze: EStG § 33;

Kein Abzug von Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. NV: Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass Aufwendungen zur Beseitigung von durch Baumängel verursachten Schäden grundsätzlich nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung führen.

2. NV: Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine selbstgenutzte Wohnung betroffen ist und Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten mittlerweile verjährt sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.280318.VIB106.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 716 Nr. 7
DStR 2018 S. 6 Nr. 22
EStB 2018 S. 209 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2018 S. 1946
EAAAG-84259

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