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Oberste Finanzbehörden der Länder - S 3806 BStBl 2018 I S. 632

Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften


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Inhalt

1.
Überblick
2.
Allgemeine Grundsätze zur Schenkung bei Einlagen und Gewinnausschüttungen
 
2.1
Offene oder verdeckte Einlage
 
2.2
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
 
2.3
Verzicht auf ein Bezugsrecht
 
2.4
Übergang des Anteils eines Gesellschafters auf die Gesellschaft (Erwerb eigener Anteile)
 
2.5
Einziehung eines Anteils (§ 34 GmbHG)
 
2.6
Zuwendungen an Gesellschafter oder an nahestehende Personen
 
2.7
Mittelbare Anteilsschenkung
 
2.8
Beteiligungen an Genossenschaften
 
2.9
Anwendungszeitpunkt
3.
Leistungen an eine Kapitalgesellschaft
(§ 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG)
 
3.1
Allgemeines
 
3.2
Zuwendender und Bedachter
 
3.3
Werterhöhung durch die Leistung dem Grunde nach
 
3.4
Höhe der Bereicherung
 
3.5
Steuerbegünstigungen
4.
Leistungen zwischen Kapitalgesellschaften
(§ 7 Abs. 8 Satz 2 ErbStG)
5.
Entsprechende Anwendung bei Genossenschaften (§ 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG)
6.
Steuerklasse bei Zuwendungen von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (§ 15 Abs. 4 ErbStG)
7.
Aufhebung von Erlassen

1. Überblick

1.1 Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG freigebigen Zuwendungen (> , BStBl 2013 II S. 930 und , BStBl 2018 II S. 299292296

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