Gesetze: § 92 S 1 SGB 9 vom , § 15 Abs 2 TzBfG, § 21 TzBfG, § 2 Abs 3 SGB 9, § 68 Abs 1 SGB 9 vom , § 68 Abs 3 SGB 9 vom , § 90 Abs 2a SGB 9, § 85 SGB 9 vom , § 92 S 2 SGB 9 vom
Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung
Leitsatz
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung aufgrund des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung erfordert bei einem schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen nach § 92 Satz 1 SGB IX in der bis zum geltenden Fassung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts, wenn bei Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG die Anerkennung der Schwerbehinderung oder die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erfolgt ist oder die entsprechende Antragstellung mindestens drei Wochen zurückliegt.
Fundstelle(n): BB 2018 S. 1395 Nr. 24 BB 2018 S. 2424 Nr. 41 DB 2018 S. 1538 Nr. 25 DB 2018 S. 7 Nr. 23 DStR 2018 S. 11 Nr. 29 NJW 2018 S. 10 Nr. 25 IAAAG-85286