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BGH Urteil v. - X ZR 25/17

Gesetze: § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 649 BGB vom

Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens: Anwendbarkeit des allgemeinen Werkvertragsrechts auf Personenbeförderungsverträge mit einem Massenverkehrsmittel; Wirksamkeit des Ausschlusses eines freien Kündigungsrechts

Leitsatz

1. Der Vertrag über die Personenbeförderung mit einem Massenverkehrsmittel weist vom allgemeinen Werkvertragsrecht abweichende Besonderheiten auf, die sich in einem dem Werkvertragsrecht eingeschränkt folgenden Leitbild niederschlagen. Das freie Kündigungsrecht nach § 649 BGB in der Fassung vom gehört nicht zu den wesentlichen Grundgedanken eines solchen Vertrags.

2. Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, die das freie Kündigungsrecht ausschließen (Stornierungsbedingungen), unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle.

3. Eine Klausel in den Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, die für den in einem bestimmten Tarif gebuchten Personenbeförderungsvertrag das freie Kündigungsrecht ausschließt, benachteiligt den Fluggast nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher wirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:200318UXZR25.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1281 Nr. 23
BB 2018 S. 769 Nr. 15
NJW 2018 S. 2039 Nr. 28
ZIP 2018 S. 2228 Nr. 46
ZIP 2018 S. 31 Nr. 16
HAAAG-85311

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