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BGH Urteil v. - I ZR 54/15

Tatbestand

Die Klägerin ist ein Zusammenschluss deutscher Verwertungsgesellschaften, die urheberrechtliche Vergütungsansprüche für Vervielfältigungen im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung nach § 54 UrhG aF geltend machen können. Die Beklagte ist Hersteller von PCs mit eingebauter Festplatte. Die Klägerin macht gegen die Beklagte wegen des Inverkehrbringens solcher PCs in den Jahren 2002 bis 2005 im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Auskunftserteilung, Feststellung ihrer Zahlungspflicht und Zahlung der Vergütung geltend.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:141217UIZR54.15.0

Fundstelle(n):
SAAAG-85381

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