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BSG Urteil v. - B 11 AL 12/17 R

Gesetze: § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 3, § 159 Abs 2 S 1 SGB 3, § 38 Abs 1 S 1 SGB 3

Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung - Sperrzeitbeginn -sperrzeitbegründendes Ereignis - Eintritt der Beschäftigungslosigkeit

Leitsatz

Die Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beginnt nicht bereits mit dem Versäumnis dieser Obliegenheit, sondern mit Eintritt der Beschäftigungslosigkeit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:130318UB11AL1217R0

Fundstelle(n):
ZAAAG-85451

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