Gesetze: § 6 Abs 1a S 1 Nr 1 SGB 6, § 6 Abs 1a S 3 SGB 6 vom , § 6 Abs 4 SGB 6, § 2 S 1 Nr 9 SGB 6
(Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - Existenzgründungsphase - Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs 1a S 1 Nr 1 SGB 6 - Beginn des Dreijahreszeitraums)
Leitsatz
Der Dreijahreszeitraum, für den sog arbeitnehmerähnliche Selbstständige in der Existenzgründungsphase von der Rentenversicherungspflicht befreit werden können, beginnt unabhängig vom Eintritt der Versicherungspflicht mit der erstmaligen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, in deren Zusammenhang regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt und die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber erbracht wird.