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BGH Beschluss v. - X ARZ 303/18

Gesetze: § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 36 Abs 3 ZPO, § 59 ZPO, § 60 ZPO, § 437 Abs 1 S 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 263 StGB

Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als Streitgenossen bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Sachmangels und unerlaubter Handlung

Leitsatz

Macht der Käufer eines Kraftfahrzeugs gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) und gegen den Hersteller des Fahrzeugs Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend, die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gestützt werden, können Verkäufer und Hersteller als Streitgenossen gemeinschaftlich verklagt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:060618BXARZ303.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 2200 Nr. 30
NJW 2018 S. 9 Nr. 26
WM 2018 S. 1517 Nr. 32
ZIP 2018 S. 1367 Nr. 28
ZAAAG-85558

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