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BGH Urteil v. - VII ZR 157/17

Gesetze: § 157 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 13b Abs 2 Nr 4 S 1 UStG 2011, § 13b Abs 5 S 2 Halbs 1 UStG 2011, § 27 Abs 19 UStG

Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers auf Zahlung des von dem Bauträger an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuerbetrags bei Antrag des Bauträgers auf Erstattung der Steuer

Leitsatz

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des , BFHE 243, 20) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:170518UVIIZR157.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1071 Nr. 9
DB 2018 S. 1462 Nr. 24
DB 2018 S. 6 Nr. 24
DStR 2018 S. 1575 Nr. 29
DStR 2018 S. 9 Nr. 27
HFR 2018 S. 661 Nr. 8
NJW 2018 S. 2469 Nr. 34
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2018 S. 1878
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2018 S. 672
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2018 S. 1942
UR 2018 S. 674 Nr. 17
UVR 2018 S. 230 Nr. 8
WM 2019 S. 408 Nr. 9
JAAAG-85559

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