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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 3501/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Weist der SGB II-Leistungsträger einen Leistungsberechtigten auf die Höhe angemessener Unterkunftskosten und seine Kostensenkungsobliegenheit hin, bedarf es nach dem Wechsel des Leistungsberechtigten in den Leistungsbezug nach dem SGB XII keines erneuten Hinweises des Leistungsträgers.

2. Zu den angemessenen Unterkunftskosten in der Stadt K. in den Jahren 2015 und 2016.

Fundstelle(n):
HAAAG-85872

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