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BGH Urteil v. - V ZR 106/17

Gesetze: § 1192 Abs 1a S 1 Alt 2 BGB

Grundschulderwerb: Sich aus dem Sicherungsvertrag "ergebende" Einwendung gegen die Grundschuld

Leitsatz

Eine Einwendung gegen die Grundschuld „ergibt“ sich im Sinne von § 1192 Abs. 1a Satz 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:200418UVZR106.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 3441 Nr. 47
NJW 2018 S. 8 Nr. 27
WM 2018 S. 1168 Nr. 25
BAAAG-85955

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