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BGH Urteil v. - 1 StR 351/17

Gesetze: § 213 Alt 1 StGB

Totschlag: Minder schwerer Fall bei Provokation des Täters durch ehewidriges intimes Verhältnis

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:210218U1STR351.17.0

Fundstelle(n):
XAAAG-85978

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