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BAG Urteil v. - 9 AZR 249/17

Gesetze: Art 33 Abs 2 GG

Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Stelle der Leiterin für den Bereich Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in der sog. Gemeinsamen Geschäftsstelle der Beklagten in Berlin mit der Klägerin zu besetzen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:200318.U.9AZR249.17.0

Fundstelle(n):
WAAAG-86074

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