Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VIII ZR 220/17

Gesetze: § 556a Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 HeizkostenV

Wohnraummiete: Abrechnung von Betriebskosten nach der tatsächlichen Wohnfläche

Leitsatz

Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von , NJW 2008, 142 Rn. 19).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:300518UVIIIZR220.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 2317 Nr. 32
NJW 2018 S. 8 Nr. 28
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2018 S. 1949
SAAAG-86233

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank