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BVerwG Urteil v. - 1 C 29/17

Gesetze: § 31 Abs 3 AsylVfG 1992, § 104 Abs 13 S 1 AufenthG, § 60 Abs 5 AufenthG, Art 3 MRK, § 114 S 1 VwGO, § 40 VwVfG

Keine zusätzliche Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbotes zugunsten eines subsidiär Schutzberechtigten

Leitsatz

§ 104 Abs. 13 Satz 1 AufenthG hindert in aller Regel die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses für das mit dem Ziel der Ermöglichung eines Familiennachzuges verfolgte Begehren eines subsidiär schutzberechtigten Ausländers, die Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, zusätzlich die Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK (juris: MRK) festzustellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:190418U1C29.17.0

Fundstelle(n):
KAAAG-86253

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