Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - Übermittlung eines Dokuments mit unzulässiger Container-Signatur - keine Eingangsfiktion bei unverzüglicher Nachreichung eines geeigneten Dokuments - prozessuale Fürsorgepflicht - Hinweis auf unzulässige Signatur bei Möglichkeit der Fristwahrung
Leitsatz
1. Bei einem über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach mit einer seit unzulässig angebrachten Container-Signatur übermittelten Dokument handelt es sich nicht um ein für das Gericht "zur Bearbeitung nicht geeignetes" Dokument, das als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen gilt, sofern es der Absender unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht.
2. Auf die unzulässige Verwendung einer Container-Signatur hat das Gericht aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht hinzuweisen, soweit die Rechtsmittelfrist bei üblichem Geschäftsgang noch eingehalten werden kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2018:090518BB12KR2618B0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 2222 Nr. 30 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2018 S. 1738 ZIP 2018 S. 41 Nr. 21 IAAAG-86378