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BMF - IV C 6 - S 2133-b/18/10001 BStBl 2018 I S. 714

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.2 vom

Bezug: (BStBl 2011 I S. 855)

Bezug: (BStBl 2015 I S. 541)

Bezug: (BStBl 2016 I S. 500)

Bezug: (BStBl 2017 I S. 776)

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.2) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2019 oder 2019/2020). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2018 und für Echtfälle ab Mai 2019 gegeben sein.

Auf folgende Neuerungen wird im Einzelnen hingewiesen:

  • Änderung der Auszeichnungen

    Textpositionen in den Berichtsteilen „Bilanz” und „Gewinn- und Verlustrechnung” sind für die Übermittlung an die Finanzverwaltung nicht mehr zugelassen (Auszeichnung a...

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