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BGH Beschluss v. - I ZR 76/17

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 148 ZPO

Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in diesem Rechtsstreit eingereichten Streitverkündungsschrift; Gerichtsentscheidung vor Zustellung der eingereichten Streitverkündungsschrift

Leitsatz

1. Die Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in diesem Rechtsstreit eingereichten Streitverkündungsschrift kommt weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 148 ZPO in Betracht.

2. Trifft das Gericht eine Entscheidung, bevor eine in dem Rechtsstreit eingereichte Streitverkündungsschrift zugestellt worden ist, wird dadurch weder das Recht der streitverkündenden Partei auf ein faires Verfahren und auf wirkungsvollen Rechtsschutz noch ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 28
EAAAG-86751

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