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BAG Urteil v. - 9 AZR 508/17

Gesetze: § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 242 BGB

Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen

Tatbestand

Die Parteien streiten noch darüber, ob der Kläger das Recht verwirkt hat, sich für die Zeit ab dem 1. April 2014 auf das Bestehen eines kraft gesetzlicher Fiktion nach § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Nr. 1 AÜG begründeten Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu berufen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:200318.U.9AZR508.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 28
NJW 2018 S. 2510 Nr. 34
UAAAG-86870

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