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BAG Urteil v. - 8 AZR 338/16

Gesetze: EGRL 23/2001, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 6 BGB

Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - Betriebsführungsvertrag - Lohnfertigung - Widerspruch gegen den (vermeintlichen) Übergang des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis über den 31. März 2011 hinaus zwischen ihnen fortbesteht, und in diesem Zusammenhang darüber, ob das Arbeitsverhältnis zum 1. April 2011 infolge eines Betriebsübergangs auf die I W GmbH + Co. KG, die später unter F H-K GmbH + Co. KG firmierte (im Folgenden F), übergegangen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:250118.U.8AZR338.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 756 Nr. 13
DB 2018 S. 21 Nr. 5
DStR 2018 S. 10 Nr. 5
ZIP 2018 S. 12 Nr. 6
KAAAG-86950

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