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BAG Urteil v. - 8 AZR 308/16

Tatbestand

Der Kläger und die vormalige Beklagte zu 2. (im Folgenden Beklagte) streiten darüber, ob das zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis über den 31. März 2011 hinaus zwischen ihnen fortbesteht, und in diesem Zusammenhang darüber, ob das Arbeitsverhältnis zum 1. April 2011 infolge eines Betriebsübergangs auf die vormalige Beklagte zu 1., die I W GmbH + Co. KG, die später unter F H-K GmbH + Co KG firmierte (im Folgenden F), übergegangen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:250118.U.8AZR308.16.0

Fundstelle(n):
EAAAG-86952

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