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BSG Urteil v. - B 12 KR 12/17 R

Gesetze: § 78 Abs 1 S 1 SGG, § 96 Abs 1 SGG, § 163 SGG, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der Informationstechnologie - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Einsatz in Drittunternehmen - Vertragskette - Berücksichtigung weiterer Vertragsbeziehungen bei Statusfeststellung - kein Vorliegen von revisionsrechtlich verwertbaren Tatsachenfeststellungen

Leitsatz

1. Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Tatsachenfeststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der erstinstanzlichen Entscheidungsgründe wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat.

2. Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:140318UB12KR1217R0

Fundstelle(n):
FAAAG-86969

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