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BSG Urteil v. - B 2 U 5/16 R

Gesetze: § 9 Abs 1 S 1 SGB 7, § 9 Abs 5 SGB 7, § 6 Abs 3 S 1 BKV vom , § 6 Abs 2 S 1 BKV vom , Anl 1 Nr 2112 BKV, Art 1 Nr 1 Buchst b BKVÄndV 4, Art 3 Abs 1 GG

Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem Anl 1 Nr 2112 BKV - Gonarthrose - Versicherungsfall - Knieerkrankung - beidseitige Erkrankung - Stichtag - Übergangsrecht

Leitsatz

1. Die Berufskrankheit Gonarthrose liegt vor, sobald ihre Diagnosekriterien an einem Knie vorliegen.

2. Erkrankt der Versicherte später auch an dem anderen Knie, so tritt im Regelfall kein zusätzlicher Versicherungsfall ein.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:200318UB2U516R0

Fundstelle(n):
EAAAG-87026

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