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BGH Urteil v. - I ZR 38/17

Gesetze: § 2 Abs 2 Nr 2 Alt 2 WoVermRG, § 5 Abs 1 Halbs 1 WoVermRG, § 652 Abs 1 S 1 BGB

Wohnungsvermittlung: Provisionsausschluss bei Verwaltung der Wohnung durch Gehilfen des Wohnungsvermittlers

Leitsatz

Nach der Zielsetzung des Wohnungsvermittlungsgesetzes verliert der Wohnungsvermittler seinen Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 WoVermittG in der Regel auch dann, wenn er selbst oder - wenn es sich bei ihm um eine juristische Person handelt - sein Organ zum Zeitpunkt der Vermittlung oder des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss des Mietvertrags oder beim Abschluss des Mietvertrags Gehilfe des Verwalters der vermittelten Wohnung ist (Ergänzung zu , NJW 2004, 286, 287).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:220218UIZR38.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 9 Nr. 29
WM 2018 S. 1568 Nr. 33
BAAAG-87092

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