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BFH Beschluss v. - I B 212/02

Gesetze: FGO §§ 94, 76; ZPO § 160a

Aufnahme einer vorläufigen Aufzeichnung einer Zeugenaussage mit einem Tonaufnahmegerät in das Protokoll in Fällen den § 160a Abs. 2 ZPO

Fundstelle(n):
EAAAA-69921

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