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BVerwG Beschluss v. - 5 P 2/17

Gesetze: Art 33 Abs 5 GG, § 27 BeamtStG, § 68 Abs 1 Nr 6 PersVG BB

Entsprechende Anwendung eines personalvertretungsrechtlichen Mitwirkungstatbestandes; Herabsetzung der Arbeitszeit bei begrenzter Dienstfähigkeit

Leitsatz

Bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit einer Beamtin oder eines Beamten und der Herabsetzung ihrer oder seiner Arbeitszeit gemäß § 27 BeamtStG hat der Personalrat in analoger Anwendung des § 68 Abs. 1 Nr. 6 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg mitzuwirken.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:270318B5P2.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 28
JAAAG-87153

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