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LSG Bayern Urteil v. - L 10 AL 196/16

Leitsatz

Leitsatz:

Zum Anspruch auf Teilhabeleistungen gemäß § 112ff SGB III (hier Zweitausbildung im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 2 SGB III), deren Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur steht.

Fundstelle(n):
SAAAG-87189

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