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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 33/18

Gesetze: § 90 BVerfGG, § 163 AO 1977, § 8 EStG, § 11 EStG, § 33 Abs 1 EStG

Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips voraus - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Versagung eines Billigkeitserlasses gem § 163 AO 1977 bzgl außergewöhnlicher Belastungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180612.1bvr003318

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1070 Nr. 9
HFR 2018 S. 660 Nr. 8
DAAAG-87330

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