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FG Münster Urteil v. - 13 K 1161/17 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 2, EStG § 63 Abs 1 Satz 2, EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a

Kindergeld

Mehraktige Berufsausbildung

Leitsatz

Ein nach Abschluss einer Banklehre nebenberuflich aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt kann Teil einer mehraktigen Berufsausbildung sein und somit zum Kindergeldbezug berechtigen, wenn beide Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2018:0514.13K1161.17KG.00

Fundstelle(n):
GAAAG-87488

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