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BAG Urteil v. - 6 AZR 835/16

Gesetze: § 8 EvKiBBMAVertrGGeltG BE, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB

Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

Leitsatz

Die arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen oder einen kirchlichen Tarifvertrag beinhaltet regelmäßig die Vereinbarung der Geltung des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts und der auf dessen Grundlage abgeschlossenen Dienstvereinbarungen, wenn das in Bezug genommene Regelwerk von der Anwendbarkeit des kollektiven kirchlichen Arbeitsrechts ausgeht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:220318.U.6AZR835.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1651 Nr. 29
NJW 2018 S. 10 Nr. 30
AAAAG-87545

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